17 W 216/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-05-04, 17 W 216/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-05-04, 17 W 216/15
17 W 216/15Obergericht04.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 216/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-04
Aktenzeichen: 17 W 216/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0504.17W216.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortigen Beschwerden der Klägerin vom 30. Juni 2015 und der Beklagten vom 13. Juli 2015 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 12. Juni 2015 – 26 O 439/13 – unter teilweiser Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin folgendermaßen abgeändert:
Auf Grund des Urteils der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25. März 2015 – 26 O 439/13 – sind von der Klägerin (statt 199,81 €) 333,21 € - dreihundertunddreiunddreißig Euro und einundzwanzig Cent – nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 16. Mai 2015 sowie Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB vom 2. April bis 15. Mai 2015 aus einem Betrag von 97,98 € an die Beklagte zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Klägerin zu 89% und die Beklagte zu 11% zu tragen.
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