Oberlandesgericht Köln, 2016-05-04, 2 U 116/15

2 U 116/15Obergericht04.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 116/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-04

Aktenzeichen: 2 U 116/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0504.2U116.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 05.05.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn, 10 O 48/15, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.06.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen haben der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 zu tragen.

Dieses Urteil und das vorgenannte Urteil des Landgerichts Bonn im Umfang der Zurückweisung der Berufung sind vorläufig vollstreckbar.

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