2 U 116/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-05-04, 2 U 116/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 116/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-04
Aktenzeichen: 2 U 116/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0504.2U116.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 05.05.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn, 10 O 48/15, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.06.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen haben der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 zu tragen.
Dieses Urteil und das vorgenannte Urteil des Landgerichts Bonn im Umfang der Zurückweisung der Berufung sind vorläufig vollstreckbar.
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