Oberlandesgericht Köln, 2016-05-04, 5 U 122/15

5 U 122/15Obergericht04.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 122/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-04

Aktenzeichen: 5 U 122/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0504.5U122.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8.7.2015 - 11 O 203/13 wird insoweit als unzulässig verworfen, als sie sich gegen die Beklagte zu 1) richtet.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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