Oberlandesgericht Köln, 2016-05-09, 2 Ws 294-295/16

2 Ws 294-295/16Obergericht09.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 294-295/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-09

Aktenzeichen: 2 Ws 294-295/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0509.2WS294.295.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Dem Verurteilten wird für das auf den Widerrufsantrag vom 11.02.2016 hin eingeleitete Vollstreckungsverfahren Rechtsanwalt L in Köln als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten hierin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.

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