2 Ws 294-295/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-05-09, 2 Ws 294-295/16
Oberlandesgericht Köln, 2016-05-09, 2 Ws 294-295/16
2 Ws 294-295/16Obergericht09.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 294-295/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-09
Aktenzeichen: 2 Ws 294-295/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0509.2WS294.295.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Dem Verurteilten wird für das auf den Widerrufsantrag vom 11.02.2016 hin eingeleitete Vollstreckungsverfahren Rechtsanwalt L in Köln als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten hierin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
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