2 Wx 74/16 2 Wx 77/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-05-09, 2 Wx 74/16 2 Wx 77/16
Oberlandesgericht Köln, 2016-05-09, 2 Wx 74/16 2 Wx 77/16
2 Wx 74/16 2 Wx 77/16Obergericht09.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 74/16 2 Wx 77/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-09
Aktenzeichen: 2 Wx 74/16 2 Wx 77/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0509.2WX74.16.2WX77.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Der rechts unterzeichnende Einzelrichter überträgt die Sache zur Entscheidung dem Senat in der Besetzung der Richterbank mit drei Richtern.
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3. vom 29.02.2016 wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der am 24.02.2016 erlassene Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts - Grundbuchamts – Eschweiler – vom 23.02.2016 - SG-7020-14 – teilweise abgeändert:
Auf die Erinnerung der Beteiligten zu 3. vom 15.01.2016 werden unter Zurückweisung der weitergehenden Erinnerung die Kostenansätze des Amtsgerichts – Grundbuchamtes – Eschweiler vom 04.09.2015 unter Nr. 3 und unter Nr. 5 gemäß den nachstehenden Ausführungen abgeändert und das Amtsgericht angewiesen, von den Beteiligten zu 1. und 2. Beträge in Höhe von je 20,-- € nachzuerheben.
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