Oberlandesgericht Köln, 2016-05-20, 6 U 155/15

6 U 155/15Obergericht20.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 155/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-20

Aktenzeichen: 6 U 155/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0520.6U155.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: HWG §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

Tenor

Die Berufung des Beklagen gegen das am 03.09.2015 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 129/15 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. Die Höhe der Sicherheit beträgt für den Tenor zu 1. des landgerichtlichen Urteils (Unterlassung) 25.000,00 € und im Übrigen für den Beklagten 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages und für den Kläger 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.