19 W 7/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-05-23, 19 W 7/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 7/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-23
Aktenzeichen: 19 W 7/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0523.19W7.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 18.03.2016 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 03.05.2016 aufgehoben.
Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wird für zulässig erklärt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
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