5 U 161/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-05-23, 5 U 161/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 161/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-23
Aktenzeichen: 5 U 161/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0523.5U161.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.10.2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 310/13 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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