9 U 311/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-05-23, 9 U 311/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 311/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-23
Aktenzeichen: 9 U 311/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0523.9U311.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 04.11.2015 – 9 O 537/11 – wird abgelehnt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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