18 U 113/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-05-24, 18 U 113/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-05-24, 18 U 113/15
18 U 113/15Obergericht24.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 113/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-24
Aktenzeichen: 18 U 113/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0524.18U113.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 25.06.2015 – 83 O 46/14 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 100.000 Euro festgesetzt.
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