Oberlandesgericht Köln, 2016-05-25, 2 U 3/16

2 U 3/16Obergericht25.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 3/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-25

Aktenzeichen: 2 U 3/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0525.2U3.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 15.12.2015 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen, 12 O 126/15, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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