Oberlandesgericht Köln, 2016-06-01, 5 U 43/15

5 U 43/15Obergericht01.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 43/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-01

Aktenzeichen: 5 U 43/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0601.5U43.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. Februar 2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 428/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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