19 W 9/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-06-06, 19 W 9/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 9/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-06
Aktenzeichen: 19 W 9/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0606.19W9.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen den Streitwertbeschluss der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 21.04.2016 (31 O 36/15) in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 23.05.2016 (31 O 36/15) wird als unzulässig verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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