13 U 23/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-06-08, 13 U 23/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 23/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-08
Aktenzeichen: 13 U 23/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0608.13U23.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18.1.2016 (17 O 182/15) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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