20 U 42/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-06-14, 20 U 42/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 42/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-14
Aktenzeichen: 20 U 42/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0614.20U42.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I.
Es wird festgestellt, dass die Parteien den Vergleichsvorschlag des Senats in der Sitzung vom 3. Mai 2016 schriftsätzlich angenommen haben, so dass folgender
Vergleich
zustande gekommen ist:
-
- Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der streitgegenständlichen Lebensversicherung zahlt die Beklagte über die in erster Instanz rechtskräftig zuerkannten Beträge hinaus an die Klägerin weitere 1.700,00 €.
-
- Von den Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin 56% und die Beklagte 44%. Von den Kosten des Berufungsverfahrens und des Vergleichs tragen die Klägerin 82% und die Beklagte 18%.
II.
Streitwert für das Berufungsverfahren und den Vergleich:
bis 10.000,- €
III.
Der auf den 17. Juni 2016 anberaumte Verkündungstermin wird aufgehoben.
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