25 UF 2/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-06-14, 25 UF 2/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 UF 2/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-14
Aktenzeichen: 25 UF 2/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0614.25UF2.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Leverkusen vom 16.12.2015 (37 F 76/15) abgeändert.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin € 1.053,60 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.04.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt der Antragsgegner.
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