Oberlandesgericht Köln, 2016-06-17, 20 U 163/14

20 U 163/14Obergericht17.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 163/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-17

Aktenzeichen: 20 U 163/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0617.20U163.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3. September 2014 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 440/12 – teilweise abgeändert und die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung anstehenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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