11 U 169/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-06-19, 11 U 169/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-06-19, 11 U 169/15
11 U 169/15Obergericht19.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 169/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-19
Aktenzeichen: 11 U 169/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0619.11U169.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
-
- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.11.2015 - 18 O 403/14 - wird zurückgewiesen.
-
- Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
-
- Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.