Oberlandesgericht Köln, 2016-06-20, 13 U 97/15

13 U 97/15Obergericht20.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 97/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-20

Aktenzeichen: 13 U 97/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0620.13U97.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn

(2 O 367/14) vom 27.05.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn diese nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 120% Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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