16 U 145/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-06-22, 16 U 145/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-06-22, 16 U 145/15
16 U 145/15Obergericht22.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 145/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-22
Aktenzeichen: 16 U 145/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0622.16U145.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.09.2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 1 O 233/12 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 22.094,73 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.