Oberlandesgericht Köln, 2016-06-24, 19 U 181/15

19 U 181/15Obergericht24.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 181/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-24

Aktenzeichen: 19 U 181/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0624.19U181.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 10.11.2015 – 22 O 224/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.