Oberlandesgericht Köln, 2016-06-27, 19 U 203/15

19 U 203/15Obergericht27.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 203/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-27

Aktenzeichen: 19 U 203/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0627.19U203.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 24.11.2015 (7 O 123/15) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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