Oberlandesgericht Köln, 2016-06-28, 10 WF 38/16

10 WF 38/16Obergericht28.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 10 WF 38/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-28

Aktenzeichen: 10 WF 38/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0628.10WF38.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin wird als unzulässig verworfen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.

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