Oberlandesgericht Köln, 2016-06-28, 18 U 198/15

18 U 198/15Obergericht28.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 198/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-28

Aktenzeichen: 18 U 198/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0628.18U198.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln (15 O 172/15) vom 26.11.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 65.000,00 EUR festgesetzt.

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