18 U 3/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-06-28, 18 U 3/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 3/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-28
Aktenzeichen: 18 U 3/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0628.18U3.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln (15 O 196/15) vom 26.11.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 64.000,00 EUR festgesetzt.
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