1 RBs 181/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-06-28, 1 RBs 181/16
Oberlandesgericht Köln, 2016-06-28, 1 RBs 181/16
1 RBs 181/16Obergericht28.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 181/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-28
Aktenzeichen: 1 RBs 181/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0628.1RBS181.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben und das Verfahren eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen der Staatskasse zur Last.
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