Oberlandesgericht Köln, 2016-06-29, 6 W 72/16

6 W 72/16Obergericht29.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 72/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-29

Aktenzeichen: 6 W 72/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0629.6W72.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Beklagten vom 22. März 2016 wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 9. März 2016 – 14 O 336/15– abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Dem Beklagten wird Prozesskostenhilfe bewilligt für die Rechtsverteidigung gegen den Klageantrag zu II insgesamt

und soweit der Kläger mit dem Klageantrag zu III Zahlung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren von mehr als 523,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2015 beantragt.

Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.

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