Oberlandesgericht Köln, 2016-07-01, 19 Sch 7/16

19 Sch 7/16Obergericht01.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 7/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-01

Aktenzeichen: 19 Sch 7/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0701.19SCH7.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Der Aufhebungsantrag sowie der hilfsweise gestellte Feststellungsantrag werden als unzulässig zurückgewiesen.

Der Hilfsantrag der Antragstellerin auf Verweisung an „das zuständige Gericht“ wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Aufhebungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

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