2 Wx 114/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-07-04, 2 Wx 114/16
Oberlandesgericht Köln, 2016-07-04, 2 Wx 114/16
2 Wx 114/16Obergericht04.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 114/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-04
Aktenzeichen: 2 Wx 114/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0704.2WX114.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2. vom 08.03.2016 wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Bonn vom 23.02.2016 – 34 VI 300/11 - aufgehoben. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 3. vom 08.10./03.11.2014 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten der ersten Instanz betreffend den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 3) und die des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 3) zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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