6 U 180/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-07-08, 6 U 180/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 180/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-08
Aktenzeichen: 6 U 180/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0708.6U180.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: EGBGB Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 2
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Oktober 2015 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 233/14 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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