Oberlandesgericht Köln, 2016-07-08, 6 U 180/15

6 U 180/15Obergericht08.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 180/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-08

Aktenzeichen: 6 U 180/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0708.6U180.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: EGBGB Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 2

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Oktober 2015 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 233/14 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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