7 U 35/13•Oberlandesgericht Köln, 2016-07-12, 7 U 35/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 35/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-12
Aktenzeichen: 7 U 35/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0712.7U35.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Zurücknahme der gegen das am 11.01.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (20 O 327/12) eingelegten Berufung hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.
Die Kosten der Berufung hat der Kläger mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beklagten, die diese vereinbarungsgemäß selber trägt, zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstands für den zweiten Rechtszug wird auf 39.303,15 € festgesetzt.
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