9 U 53/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-07-12, 9 U 53/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 53/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-12
Aktenzeichen: 9 U 53/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0712.9U53.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 25.02.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 24 O 199/15 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 23.269,30 € festgesetzt.
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