Oberlandesgericht Köln, 2016-07-13, 13 U 140/15

13 U 140/15Obergericht13.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 140/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-13

Aktenzeichen: 13 U 140/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0713.13U140.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.7.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (22 O 582/14) abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Vertrages abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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