13 U 140/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-07-13, 13 U 140/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-07-13, 13 U 140/15
13 U 140/15Obergericht13.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 140/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-13
Aktenzeichen: 13 U 140/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0713.13U140.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.7.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (22 O 582/14) abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Vertrages abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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