17 W 55/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-07-20, 17 W 55/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 55/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-20
Aktenzeichen: 17 W 55/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0720.17W55.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 10. Dezember 2015 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16. November 2015 – 15 O 278/14 – folgendermaßen abgeändert:
Auf Grund des Urteils der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18. August 2015 in der Fassung des (Rubrums-) Berichtigungsbeschlusses vom 9. September 2015 – 15 O 278/14 – sind von der Klägerin 1.577,46 € - eintausendfünfhundertsiebenundsiebzig Euro und sechsundvierzig Cent – nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 09.09.2015 an die Beklagten zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beschwerdegegner zu tragen.
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