28 Wx 9/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-07-20, 28 Wx 9/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 28 Wx 9/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-20
Aktenzeichen: 28 Wx 9/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0720.28WX9.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 03.03.2016 – 11 T 63/16 (EHUG – 00107644/2014 – 01/03) aufgehoben. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Ordnungsgeldfestsetzung vom 21.10.2015 – EHUG 00107644/2014 – 01/03 – wird insgesamt kostenpflichtig zurückgewiesen.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird abgesehen.
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