5 U 31/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-07-21, 5 U 31/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 31/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-21
Aktenzeichen: 5 U 31/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0721.5U31.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 02.03.2016 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 24/14 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).
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