Oberlandesgericht Köln, 2016-07-21, 7 U 17/15

7 U 17/15Obergericht21.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 17/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-21

Aktenzeichen: 7 U 17/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0721.7U17.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.12.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (12 O 223/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der beklagten Gemeinde durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die beklagte Gemeinde Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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