20 U 143/13•Oberlandesgericht Köln, 2016-07-29, 20 U 143/13
Oberlandesgericht Köln, 2016-07-29, 20 U 143/13
20 U 143/13Obergericht29.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 143/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-29
Aktenzeichen: 20 U 143/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0729.20U143.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15. Juli 2013 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 6/13 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.942,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Januar 2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Revisionsverfahrens IV ZR 201/14 haben die Klägerin zu 72% und die Beklagte zu 28% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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