Oberlandesgericht Köln, 2016-07-29, 2 Ws 504/16

2 Ws 504/16Obergericht29.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 504/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-29

Aktenzeichen: 2 Ws 504/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0729.2WS504.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Rechtsanwalt I wird dem Angeklagten als Pflichtverteidiger für das Revisionsverfahren beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten darin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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