21 WF 82/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-08-01, 21 WF 82/16
Oberlandesgericht Köln, 2016-08-01, 21 WF 82/16
21 WF 82/16Obergericht01.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 21 WF 82/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-01
Aktenzeichen: 21 WF 82/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0801.21WF82.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Das Jugendamt Köln wird darauf hingewiesen, dass seine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 02.02.2016 (325 F 305/15) unzulässig geworden und deshalb zu verwerfen sein dürfte.
Gelegenheit zur Stellungnahme besteht bis zum 31.08.2016.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
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