Oberlandesgericht Köln, 2016-09-01, 3 U 204/13

3 U 204/13Obergericht01.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 204/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-01

Aktenzeichen: 3 U 204/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0901.3U204.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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