19 U 129/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-09-02, 19 U 129/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-09-02, 19 U 129/15
19 U 129/15Obergericht02.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 129/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-02
Aktenzeichen: 19 U 129/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0902.19U129.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 31.07.2015 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 368/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil des Landgerichts Aachen vom 31.07.2015 - 11 O 368/10 - und dieses Urteil sind gegen Sicherheitsleistung des Beklagten in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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