Oberlandesgericht Köln, 2016-09-02, 19 U 47/15

19 U 47/15Obergericht02.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 47/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-02

Aktenzeichen: 19 U 47/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0902.19U47.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Teil- und Grundurteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18.03.2015 (13 O 68/14) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klagen gegen die Beklagten sind dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Berufungen der Beklagten zu 2 und 3 werden zurückgewiesen.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die Höhe der Ansprüche und auch über die Kosten der Berufung an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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