7 U 59/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-09-08, 7 U 59/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 59/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-08
Aktenzeichen: 7 U 59/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0908.7U59.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 1.12.2015 (30 O 2/11) wird zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung tragen die Kläger.
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Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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