Oberlandesgericht Köln, 2016-10-12, 11 U 3/16

11 U 3/16Obergericht12.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 3/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-12

Aktenzeichen: 11 U 3/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1012.11U3.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 08.12.2015 - 27 O 295/15 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der vollstreckbaren Forderung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

Die Revision wird zugelassen.

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