18 U 80/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-11-03, 18 U 80/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 80/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-03
Aktenzeichen: 18 U 80/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1103.18U80.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26.04.2016 verkündete Urteil des Landgericht Köln - 22 O 538/15 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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