19 U 82/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-01-19, 19 U 82/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 82/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-19
Aktenzeichen: 19 U 82/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0119.19U82.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19.5.2016 (15 O 349/15), berichtigt durch Beschluss vom 8.7.2016 (15 O 349/15), wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens zu jeweils 1/3.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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