Oberlandesgericht Köln, 2017-01-19, 28 U 35/15

28 U 35/15Obergericht19.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 28 U 35/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-19

Aktenzeichen: 28 U 35/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0119.28U35.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Eine Erstattung der Kosten der Streithelfer findet nicht statt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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