28 U 35/15•Oberlandesgericht Köln, 2017-01-19, 28 U 35/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 28 U 35/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-19
Aktenzeichen: 28 U 35/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0119.28U35.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Eine Erstattung der Kosten der Streithelfer findet nicht statt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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