Oberlandesgericht Köln, 2017-01-27, 6 U 73/16

6 U 73/16Obergericht27.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 73/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-27

Aktenzeichen: 6 U 73/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0127.6U73.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.03.2016 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 206/15 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. Die Sicherheit beträgt hinsichtlich der Unterlassung 50.000 €, hinsichtlich der Auskunft 5.000 € und im Übrigen 110% des aufgrund der Urteil vollstreckbaren Betrages.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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