12 U 115/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-02-02, 12 U 115/16
Oberlandesgericht Köln, 2017-02-02, 12 U 115/16
12 U 115/16Obergericht02.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 115/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-02
Aktenzeichen: 12 U 115/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0202.12U115.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Kläger gegen das am 02.09.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 2 O 363/15 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat, eine Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich ist und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.
Die Kläger erhalten Gelegenheit, zu dem Hinweis binnen einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (eingehend beim Berufungsgericht) Stellung zu nehmen. Sie mögen innerhalb der Frist auch mitteilen, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.